Entschädigungszahlung AGG steuerfrei
Eine Entschädigung nach § 15 Abs.2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ist steuerfrei. Dies gilt auch dann, wenn die Frage einer Diskriminierung als Behinderter wesentlicher Bestandteil des Arbeitsgerichtsprozesses war, jedoch letztlich offen geblieben…