Im Durchschnitt fordern Rententräger aus Betriebsprüfungen je Betrieb rund 5.000,00 EUR an Beiträgen nach.
Beitragsnachforderungen können aus falscher Lohnabrechnung resultieren, zum Beispiel dann, wenn streitig wird, ob Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit nicht auch bei der Entgeltfortzahlung zu berücksichtigen sind.
Die überwiegenden Nachforderungen resultieren jedoch aus Gestaltungsfehlern, z.B. fehlerhaften „Werk“- oder „Dienstverträgen“, die eigentlich Arbeitsverträge darstellen und aus denen auf eine „Scheinselbständigkeit“ geschlossen wird.
Immer wieder kommt es auch zu Streitigkeiten mit der Rentenversicherung bei GmbH-Geschäftsführern, die nicht Alleingesellschafter sind.
Streitigkeiten zu vermeiden, ist das Ziel! Deshalb ist dieser Teil des Sozialversicherungsrechts an der Schnittstelle zum Arbeitsrecht Bestandteil unseres Leistungsangebots. Das freie Unternehmertum ist durch das Grundgesetz ausdrücklich geschützt und es gilt es, weiterhin zu schützen.
Rechtsstreitigkeiten in diesem Bereich nehmen zu. Rechtzeitiges Stellen von Statusfeststellungsanträgen hilft, Beitragnachforderungen zu vermeiden. Ich unterstütze Sie bei der Abwehr konkreter Beitragsnachforderungen und bei Statusfeststellungsanträgen.
Sie haben Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen gern bei der Abwehr konkreter Beitragsnachforderungen und empfehlen, rechtzeitig Rechtsrat einzuholen.