Durch die Bundesrechtsanwaltsordnung besteht eine Pflicht zur Verschwiegenheit. Diese nehme ich sehr ernst. Die Verschwiegenheitspflicht umfasst alle Tatsachen, die mir im Zusammenhang mit der Ausübung meines Berufes bekannt geworden sind. Auch nach Beendigung eines Mandates besteht die Verschwiegenheitspflicht fort. Meine Mitarbeiter habe ich zur Verschwiegenheit verpflichtet.