Durch Übernahme der juristischen Bearbeitung Ihrer Angelegenheit kommt ein Auftrag, d. h. ein Mandatsverhältnis zustande. Dies kann zum Beispiel dadurch erfolgen, dass ich Sie telefonisch berate oder wir ein Gespräch über die Erfolgsaussichten einer Kündigung führen. Sie entscheiden, ob ich Sie berate, außergerichtlich vorgehe oder gerichtlich vertrete.