Meine Tätigkeit rechne ich entweder auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes oder aufgrund einer Vergütungsvereinbarung mit Stundenhonorar ab. Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht die gesetzliche Berechtigung, einen angemessenen Kostenvorschuss zu verlangen. Vorschussrechnungen und Endrechnungen sind innerhalb von 2 Wochen ab Zugang zu bezahlen. Gern erteile ich Ihnen Auskunft über die voraussichtlich entstehenden Gebühren und vereinbare mit Ihnen eine individuelle Vergütungsregelung.