Nach aktuellen Informationen seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales- Mitteilung vom 20.05.2022- wird die Coronaarbeitsschutzverordnung über den 25.05.2022 hinaus nicht verlängert, da sich die Infektionszahlen erfreulich entwickelt haben.
Ab sofort sind daher die Vorgaben der Arbeitsschutzverordnung nicht mehr anzuwenden.
Gleichwohl bleiben Arbeitgeber aufgefordert, das Infektionsgeschehen weiter zu beobachten und ihre betrieblichen Hygienekonzepte bei Bedarf eines Infektionsgeschehens anzupassen.
Insoweit verweise ich auf die Empfehlungen des Bundesministeriums.
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