Die Arbeitgeberkanzlei

Häufig gestellte Fragen.

  • Wie und wann können Sie mich erreichen?
    Das Sekretariat ist von Montag bis Freitag zwischen 7:00 Uhr und 19:00 Uhr unter der Nummer 0561/6028580 erreichbar. Sie können mich leider nicht immer sofort persönlich sprechen. Bitte informieren Sie mein Sekretariat, wann und unter welcher Rufnummer ich Sie erreichen kann. Ich gebe mein Bestes, Sie so schnell wie möglich zurückzurufen und mich um Ihr Anliegen zu kümmern. Gerne können Sie mir auch über dieses Kontaktformular eine Nachricht hinterlassen.
  • Wie vereinbaren Sie einen Besprechungstermin?
    Einen Besprechungstermin können Sie mit meinem Sekretariat vereinbaren. Alternativ haben Sie die Möglichkeit die Online-Terminreservierung zu nutzen oder Kontakt aufzunehmen.
  • Wie entsteht ein Mandatsverhältnis?
    Durch Übernahme der juristischen Bearbeitung Ihrer Angelegenheit kommt ein Auftrag, d. h. ein Mandatsverhältnis zustande. Dies kann zum Beispiel dadurch erfolgen, dass ich Sie telefonisch berate oder wir ein Gespräch über die Erfolgsaussichten einer Kündigung führen. Sie entscheiden, ob ich Sie berate, außergerichtlich vorgehe oder gerichtlich vertrete.
  • Wie arbeiten wir optimal zusammen?
    Eine gute und wirksame Vertretung Ihrer Interessen ist nur dann möglich, wenn Sie mich rechtzeitig und vollständig über alle wesentlichen Umstände Ihres Falles informieren. Ich werde Sie ebenfalls über den gesamten Schriftverkehr auf dem Laufenden halten. Sie erhalten Abschriften und Kopien hiervon, so dass Sie immer den neusten Stand kennen.
  • Was kostet meine Leistung?
    Meine Tätigkeit rechne ich entweder auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes oder aufgrund einer Vergütungsvereinbarung mit Stundenhonorar ab. Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht die gesetzliche Berechtigung, einen angemessenen Kostenvorschuss zu verlangen. Vorschussrechnungen und Endrechnungen sind innerhalb von 2 Wochen ab Zugang zu bezahlen. Gern erteile ich Ihnen Auskunft über die voraussichtlich entstehenden Gebühren und vereinbare mit Ihnen eine individuelle Vergütungsregelung.
  • Wie sind Sie im Haftungsfall abgesichert?
    Auch nach nahezu 20 jähriger Berufstätigkeit ohne Haftpflichtfall kann ich es nicht vollständig ausschließen, dass Fehler geschehen. Für den Fall, dass Sie durch eine fehlerhafte Berufsausübung meinerseits geschädigt werden, habe ich eine Haftpflichtversicherung bei der ERGO Versicherung AG abgeschlossen. Die Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet mich dazu, eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 EUR zu unterhalten. Meine Haftpflichtversicherungssumme beträgt 3 Mio. EUR pro Versicherungsfall. Die Anschrift meiner Haftpflichtversicherung ist:
    R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Versicherungs-Nr: 407 84 344702349.
  • Wie ist Vertraulichkeit & Verschwiegenheit sichergestellt?
    Durch die Bundesrechtsanwaltsordnung besteht eine Pflicht zur Verschwiegenheit. Diese nehme ich sehr ernst. Die Verschwiegenheitspflicht umfasst alle Tatsachen, die mir im Zusammenhang mit der Ausübung meines Berufes bekannt geworden sind. Auch nach Beendigung eines Mandates besteht die Verschwiegenheitspflicht fort. Meine Mitarbeiter habe ich zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Die Arbeitgeber-Kanzlei

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