Am 09.02.22 wurde erneut beschlossen, die Sonderregelungen zur Kurzarbeitergeld aufgrund der Covid-19-Pandemie zu verlängern.
Bis zum 30.6.2022 können von Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zu 28 Monate lang Kurzarbeitergeld beziehen. Zusätzlich werden folgende pandemiebedingte Sonderregelungen bis zum 30.6.2022 fortgeführt:
Erstattung der hälftigen Sozialversicherungsbeiträge nach dem 31.3.2022 wenn die Kurzarbeit mit Qualifizierung verbunden wird.
Siehe Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 9.2.2022
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