Die Arbeitgeberkanzlei

Beschäftigung von Rentnern

Aufgrund des wachsenden Personalmangels stellt sich häufiger die Frage, ob Mitarbeiter über das Erreichen der Regelaltersgrenze hinaus beschäftigt werden sollen und ob dies befristet möglich ist.

Eine sachgrundlose Befristung im Anschluss an das Arbeitsverhältnis ist rechtlich nicht möglich. In Betracht kommt eine Befristung mit Sachgrund, sofern die Befristung im Interesse des Arbeitnehmers liegt.

Das deutsche Recht bietet zudem die Möglichkeit, den Arbeitsvertrag über das Erreichen der Altersgrenze hinaus nach § 41 S. 3 SGB VI zu verlängern. Diese gesetzliche Möglichkeit ist mit EU-Recht vereinbar, wie jetzt der Europäische Gerichtshof am 28.02.2018 /Rs.C-46/17 entschieden hat.

Die Verlängerung bietet allerdings lediglich die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen. Hinsichtlich der Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses gilt grundsätzlich, dass Änderungen der Arbeitsbedingungen in diesem Zusammenhang unwirksam sind.

Sofern Sie Mitarbeiter über die Altersgrenze hinaus befristet beschäftigen möchten, empfehle ich Rechtsrat einzuholen.

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