Die Arbeitgeberkanzlei

Statusfeststellungsverfahren

Allein im Jahr 2015 haben die Rententräger aus Betriebsprüfungen rund 1 Mrd. EUR an Beiträgen nachgefordert.

Beitragsnachforderungen können aus falscher Lohnabrechnung resultieren, zum Beispiel dann, wenn streitig wird, ob Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit nicht auch bei der Entgeltfortzahlung zu berücksichtigen sind.

Die überwiegenden Nachforderungen resultieren jedoch aus fehlerhaften Werk- oder Dienstverträgen, aus denen auf eine „Scheinselbständigkeit“ geschlossen wird.

Im Spannungsfeld zur angeblichen „Scheinselbständigkeit“ steht das Grundrecht auf Berufsfreiheit aus Artikel 12 Grundgesetz. Das freie Unternehmertum ist durch das Grundgesetz ausdrücklich geschützt.

Rechtsstreitigkeiten in diesem Bereich nehmen zu. Rechtzeitiges Stellen von Statusfeststellungsanträgen hilft, Beitragnachforderungen zu vermeiden. Ich unterstütze sie bei der Abwehr konkreter Beitragsnachforderungen und bei Statusfeststellungsanträgen.

 

 

 


Sie haben Fragen zu diesem Thema? Wir sind die Arbeitsrechtsspezialisten für Unternehmen in Kassel und Nordhessen und helfen Ihnen gern.

Ich empfehle dringend, rechtzeitig Rechtsrat einzuholen, damit empfindliche Beitragsnachforderungen vermieden werden können.

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