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Pflicht zur Arbeitszeiterfassung: FAQ des BMAS zur Arbeitszeiterfassung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 28.9.2022 als Reaktion auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassung einen Katalog mit „Antworten auf die häufigsten Fragen zur Arbeitszeiterfassung“ veröffentlicht.

Hier der Link zu Fragen/Antworten:

https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html

 

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass das Bundesministerium eine sehr weitgehende Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung sieht.

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