Die Arbeitgeberkanzlei

Videokonferenzen für Betriebsräte und Einigungsstellen beschlossen

Der Bundestag hat am 23.4.2020 das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung („Arbeit-von-morgen-Gesetz“) in zweiter und dritter Lesung beschlossen.

Das Gesetz sieht -

Video- und Telefonkonferenzen des Betriebsrats

Video- und Telefonkonferenzen von Einigungsstellen

Video- und Telefonkonferenzen von Wirtschaftsausschüssen

befristet bis zum 31.12.2020 gem. § 129 BetrVG neuer Fassung vor.

Auch  Betriebsversammlungen bis zum 31.12.2020 können audiovisuell durchgeführt werden. Inhaltsgleiche Regelungen sind für das Sprecherausschussgesetz, dasEuropäische Betriebsräte-Gesetz, im SE-Beteiligungsgesetz sowie im SCE-Beteiligungsgesetz vorgesehen.

Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz in Kraft treten wird.

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