Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes 2018 hat die Mindestlohnkommission bereits zum zweiten Mal eine neue Anpassung der Lohnuntergrenze vorgenommen und einen entsprechenden Beschluss vorgelegt.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt mit Wirkung zum 01.Januar 2019 auf 9,19 €. Ein stufenweiser Anstieg ist ebenfalls vorgesehen. So soll der Mindestlohn ab dem 01.Januar 2020 auf 9,35 € angehoben werden.
Bitte passen Sie ihre Arbeitsverträge und/oder die Arbeitsbedingungen zum Januar 2019 entsprechend an.
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