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Urlaubsabgeltungsansprüche unterliegen Ausschlussfristen

Das Bundesarbeitsgericht hatte über die Klage einer Rechtsanwaltsfachangestellten zu entscheiden, die Urlaubsabgeltungsansprüche einklagte. Es handelte sich um 24 Tage Urlaub, die die Rechtsanwaltsfachangestellte nicht genommen hatte.

Sie klagte den Urlaubsabgeltungsanspruch ein. Die beklagte Rechtsanwältin berief sich auf Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag.

Das Bundesarbeitsgericht hatte über die Wirksamkeit der Ausschlussfrist zu entscheiden. Die Klägerin vertrat die Auffassung, Ansprüche auf Mindesturlaub könnten nicht verfallen. Die Ausschlussklausel, die Ansprüche auf Mindesturlaub nicht ausgenommen habe, sei deshalb unwirksam.  Dies sah das Bundesarbeitsgericht anders. „Beim Urlaubsabgeltungsanspruch handelt es sich nicht um einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Die MiLoG finden auf den Abgeltungsanspruch aus § 7 Abs. 4 BUrlG keine Anwendung (BAG vom 24. Mai 2022 9 AZR 461/21 und BAG 27. Oktober 2020 - 9 AZR 531/19 - Rn. 47).

Die Klage wurde abgewiesen, weil die erste Stufe der Ausschlussfristen nicht eingehalten war.

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