Die Arbeitgeberkanzlei

Bei Arbeitsunfähigkeit muss nicht immer gezahlt werden

Das Bundesarbeitsgericht hat in begrüßenswerter Weise den Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in einem weiteren Fall als erschüttert angesehen.

Die Klägerin des Verfahrens reichte zeitgleich mit ihrer Kündigung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein, die exakt den Zeitraum bis zum Ablauf der Kündigungsfrist abdeckte. Das Bundesarbeitsgericht sah den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als erschüttert an. Aufgrund der Tatsache, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung exakt den Zeitraum bis zum Ablauf der Kündigungsfrist abdeckte, seien ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit der Bescheinigung gegeben. Die Klägerin hätte – so das Bundesarbeitsgericht – deshalb detailliert darlegen und beweisen müssen, weshalb sie arbeitsunfähig war. Dieser Darlegungslast war die Klägerin im entscheidenden Fall nicht nachgekommen, sodass ihre Klage auf Entgeltfortzahlung abgewiesen wurde.

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