Die Vermeidung von Ansteckungen in Betrieben wird zur zentralen Aufgabe des Arbeitsschutzes in den kommenden Monaten.
Die Bundesregierung empfiehlt https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Thema-Arbeitsschutz/infektionsschutzgerechtes-lueften.pdf;jsessionid=D7326339BA534886E3BE2159F7901CAA.delivery2-replication?__blob=publicationFile&v=3 zum fachgerechten Lüften.
Laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sind folgen Maßnahmen https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Fokus/Lueftung.pdf?__blob=publicationFile&v=12
empfehlenswert.
Als ein Ergebnis der Untersuchungen stellt die Empfehlung der Bundesregierung fest:
"Durch einzelne lüftungstechnische Maßnahmen können Infektionsgefahren zwar verringert, aber nicht vollständig beseitigt werden. Infektionsschutzgerechte Lüftung erfordert daher meist ein abgestimmtes Paket von mehreren Einzelmaßnahmen. Hierzu zählen u.a. die Reduktion der Belegung von Räumen auf das notwendige Minimum, die Beachtung der Abstandsregel, das Anbringen geeigneter Abtrennungen sowie das Tragen von Mund-Nase Bedeckungen. Die infektionsschutzgerechte Lüftung ist direkt gekoppelt mit der Expositionszeit. Je kleiner die Frischluftmenge, desto höher die luftgetragene Virenlast und desto geringer sollte die Expositionszeit/ Aufenthaltsdauer in geschlossenen Räumen sein. Kommunikativ kann dies durch die Erweiterung der bekannten AHA -Formel zur AHA+L-Formel verdeutlicht werden. Denn: Wirksamer Infektionsschutz besteht aus Abstand, Hygiene, Alltagsmasken +Lüften."
Unsere Empfehlung: Halten Sie die empfohlenen Maßnehmen zu Abstand, Hygiene, Alltagsmasken und Lüften ein.
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