Viele Unternehmen erleben es aktuell, die Beschäftigten kommen aus ihrem Erholungsurlaub zurück. Gleichzeitig steigen die Infektionszahlen in Deutschland. Sie möchten wissen, welche Fragen Sie Ihren Mitarbeitern stellen können, um Infektionen im Unternehmen zu vermeiden und andere Mitarbeitende vor Ansteckung zu schützen.
Folgende Fragen sind rechtlich zulässig und werden von mir empfohlen:
Bitten Sie Ihre Mitarbeitenden um wahrheitsgemäße Beantwortung. Zur wahrheitsgemäße Beantwortung sind Mitarbeiter aus ihrer Treuepflicht gegenüber dem Unternehmen und den Kollegen verpflichtet.
Achtung für Betriebe mit Betriebsrat: Mitbestimmungsrechte sind zu beachten.
Sie haben Fragen zu diesem Thema? Wir sind die Arbeitsrechtsspezialisten für Unternehmen in Kassel und Nordhessen und helfen Ihnen gern.
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