Mit Urlaubsansprüchen im Altersteilzeitverhältnis beschäftigte sich das Bundesarbeitsgericht zum wiederholten Male. Es entschied, dass im Altersteilzeitverhältnis, das im Blockmodell vereinbart wurde, keine Urlaubsansprüche während der Freistellungszeit bestehen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. September 2019 - 9 AZR 481/18 -
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