Die Arbeitgeberkanzlei

Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns zum 01.01.2017 auf 8,84 EUR

Der gesetzliche Mindestlohn steigt mit dem 01.01.2017 von 8,50 EUR auf 8,84 EUR brutto je Arbeitsstunde. Die nächste Anpassung des Mindestlohns erfolgt zum 01.01.2019.

Für die Fleischwirtschaft, die Land- und Forstwirtschaft, die Gartenbaubranche, die ostdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie sowie für Großwäschereien können in abweichenden tarifvertraglichen Regelungen geringere Vergütungen vorgesehen sein. Diese Ausnahmen sind bis zum 31.12.2017 begrenzt.

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