Die Arbeitgeberkanzlei

Abgrenzung Arbeitsvertrag - Werkvertrag

Die Gestaltung von Werkverträgen hat bei Einschränkungen der Arbeitnehmerüberlassung zunehmend Bedeutung. Im September 2013 hatte sich das Bundesarbeitsgericht mit einem Fall auseinanderzusetzen, in dem ein „Werkvertrag“ zwischen einer Behörde und dem Kläger geschlossen war. Diesen „Werkvertrag“ qualifizierte das Bundesarbeitsgericht als Arbeitsverhältnis. Dabei wurde die konkrete Ausgestaltung des Vertrages geprüft. Weil der Kläger des Verfahrens regelmäßig zwischen 07:30 Uhr und 17:00 Uhr arbeiten musste, ihm ein PC-Arbeitsplatz mit persönlicher Benutzererkennung zur Verfügung gestellt wurde, feste Termine zur Fertigstellung vereinbart wurden und er keinen Schlüssel besaß, qualifizierte das Bundesarbeitsgericht das Vertragsverhältnis als Arbeitsvertrag und nicht als Werkvertrag. Es nahm an, dass kein Leistungserfolg geschuldet wurde sondern eine bestimmte Tätigkeit.

Folge war, dass der Arbeitgeber Vergütung und erhebliche Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen musste.

Die Gestaltung von Werkverträgen wird zunehmend an Bedeutung gewinnen. Lassen Sie sich vom Fachanwalt beraten.

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