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Freizügigkeit für bulgarische und rumänische Arbeitnehmer

Ab dem 01.01.2014 benötigen Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien keine Arbeitsgenehmigung-EU mehr, wenn sie eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen möchten. Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien genießen ab dem 01.01.2014 volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU, da die Übergangsbestimmungen für diese Arbeitnehmer zum 01.01.2014 ausgelaufen sind. Dies hat zur Folge, dass die Freizügigkeitsbeschränkungen für Entsendungen in den Branchen Bau, Gebäudereinigung und Innendekoration außer Kraft treten.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Sicherheit -Pressemitteilung vom 19.12.2013.

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