Die Arbeitgeberkanzlei

Arbeitsvertragsrecht

Ihre Arbeitsverträge sind seit mehr als 4 Jahren nicht überprüft worden?

Dann besteht Handlungsbedarf. Im Laufe der vergangenen Jahre wurde eine Vielzahl von bislang üblichen Arbeitsvertragsklauseln vom Bundesarbeitsgericht für unwirksam erklärt.

Zuverlässig, kompetent und mit einem hohen Qualitätsanspruch berate ich Sie bei Aktualisierung ihrer Arbeitsverträge. Dabei bilden sowohl rechtssichere Formulierungen für Standardarbeitsverträge wie auch individuelle Lösungen für Führungskräfte, Vorstände und Geschäftsführer einen Schwerpunkt meiner Tätigkeit.


Gerne prüfen wir Ihre Arbeitsverträge auf Aktualität und Wirksamkeit.

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